ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HÄNDLER
STAND 09/2012
§ 1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
- DIE NACHFOLGENDEN VERKAUFSBEDINGUNGEN GELTEN NUR GEGENÜBER UNTERNEHMERN IM SINNE DES § 310 I BGB.
- VERTRÄGE ÜBER LIEFERUNGEN KOMMEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER NACHSTEHENDEN BEDINGUNGEN ZUSTANDE. ENTGEGENSTEHENDE ODER VON UNSEREN BEDINGUNGEN ABWEICHENDE BEDINGUNGEN DES KUNDEN ERKENNEN WIR NICHT AN, ES SEI DENN, WIR HÄTTEN IHRER GELTUNG AUSDRÜCKLICH SCHRIFTLICH ZUGESTIMMT. UNSERE BEDINGUNGEN GELTENAUCH DANN, WENN WIR IN KENNTNIS ENTGEGENSTEHENDER ODER VON UNSEREN BEDINGUNGEN ABWEICHENDER BEDINGUNGEN DES KUNDEN DIE LIEFERUNG ODER DIE LEISTUNG AN DEN KUNDEN VORBEHALTLOS AUSFÜHREN.
- NEBENABREDEN UND ABWEICHENDE VEREINBARUNGEN BEDÜRFEN ZU IHRER RECHTSWIRKSAMKEIT UNSERER SCHRIFTLICHEN BESTÄTIGUNG.
- UNSERE VERKAUFSBEDINGUNGEN IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG GELTEN AUCH FÜR ALLE KÜNFTIGEN GESCHÄFTE MIT DEM KUNDEN.
§ 2 ANGEBOT UND BESTELLUNG
UNSERE ELEKTRONISCHEN, SCHRIFTLICHEN ODER MÜNDLICHEN ANGEBOTE STELLEN KEIN ANGEBOT IM RECHTSSINNE DAR, SONDERN VERSTEHEN SICH NUR ALS AUFORDERUNG AN DEN KUNDEN ZUR ABGABE EINER BESTELLUNG. DER KUNDE IST AN SEINE BESTELLUNG 4 WOCHEN AB ZUGANG BEI UNS GEBUNDEN. EIN VERTRAG KOMMT ERST MIT UNSERER SCHRIFTLICHEN AUFTRAGSBESTÄTIGUNG, SPÄTESTENS JEDOCH MIT ANNAHME DER LIEFERUNG DURCH DEN KUNDEN ZUSTANDE. UNSERE ANGEBOTE UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN ERFOLGEN STETS UNTER DEM VORBEHALT EINER POSITIVEN BONITÄTSPRÜFUNG DES KUNDEN UND VORBEHALTLICH RECHTZEITIGER UND ORDNUNGSGEMÄSSER SELBSTBELIEFERUNG.
§ 3 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE, URHEBERRECHTE
- AN DEN PRODUKTEN INCL. ETWAIGER SCHALTSCHEMATA, ZEICHNUNGEN, ENTWÜRFEN, BESCHREIBUNGEN UND ÄHNLICHEN UNTERLAGEN SOWIE AN ETWAIGER SOFTWARE BESTEHEN IN DER REGEL GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE / URHEBERRECHTE DER HERSTELLER. HINWEISE AUF SOLCHE SCHUTZRECHTE AUF DEN PRODUKTEN DÜRFEN VOM KUNDEN NICHT VERÄNDERT, ABGEDECKT ODER BESEITIGT WERDEN.
- DER KUNDE IST VERPLICHTET, SEINE ABNEHMER AUF DIE VORGENANNTEN SCHUTZRECHTE HINZUWEISEN.
- FÜR SCHÄDEN AUFGRUND DER VERLETZUNG DERARTIGER SCHUTZRECHTE HAFTEN WIR NUR, WENN UNS BEKANNT WAR ODER HÄTTE BEKANNT SEIN MÜSSEN, DASS SOLCHE BESTEHEN UND DIESE DAZU FÜHREN, DASS SICH DER KUNDE ANSPRÜCHEN DRITTER AUSGESETZT SIEHT. DER HÖHE NACH IST UNSERE DIES BEZÜGLICHE HAFTUNG AUF DEN FAKTURENWERT DER WARE BESCHRÄNKT.
§ 4 BESCHAFENHEIT, LIEFERZEITEN, LIEFERUNGEN, LIEFERVERZUG
- FÜR DEN UMFANG UND DEN ZEITPUNKT DER LIEFERUNG UND FÜR EINE ETWAIG VEREINBARTE BESCHAFENHEIT SIND AUSSCHLIESSLICH UNSERE SCHRIFTLICHEN ANGABEN MASSGEBLIC NEBENABREDEN UND ÄNDERUNGEN BEDÜRFEN UNSERER SCHRIFTLICHEN BESTÄTIGUNG.
- SOFERN SICH AUS UNSEREN SCHRIFTLICHEN ANGABEN NICHTS ANDERES ERGIBT, IST LIEFERUNG AB DEM LOGISTIK-CENTER ALLERSHAUSEN VEREINBART. DIE KOSTEN UND DIE GEFAHR DES TRANSPORTS SOWIE DIE VERLADE- UND VERPACKUNGSKOSTEN GEHEN ZU LASTEN DES KUNDEN. DIES GILT AUCH FÜR RÜCKSENDUNGEN, SIEHE ZIF. 10. FÜR DIE VERPACKUNG DER WARE ERHEBEN WIR DERZEIT EINE VERPACKUNGSPAUSCHALE IHV. 5,00 EURO. FÜR DIE EINHALTUNG ETWAIGER AUSSCHLUSSFRISTEN ZUM BEISPIEL NACH DEN ALLGEMEINEN DEUTSCHEN SPEDITIONSBEDINGUNGEN (ADSP) IST DER KUNDE VERANTWORTLICH.
- TRANSPORT- UND SONSTIGE VERPACKUNGEN NACH MASSGABE DER VERPACKUNGSVERORDNUNG WERDEN NICHT ZURÜCKGENOMMEN, AUSGENOMMEN SIND PALETTEN. DIE KOSTEN FÜR DIE ENTSORGUNG DER VERPACKUNG SIND VOM KUNDEN ZU TRAGEN.
- DIE VON UNS ANGEGEBENEN LIEFERZEITEN GELTEN ALS NUR ANNÄHERND VEREINBART. DER BEGINN DER VON UNS ANGEGEBENEN LIEFERZEIT SETZT DIE ABKLÄRUNG ALLER TECHNISCHEN FRAGEN VORAUS. EINE VON UNS ANGEGEBENE LIEFERZEIT BEGINNT MIT DEM AUSSTELLUNGSTAG DER ENTSPRECHEN DEN BESTÄTIGUNG, JEDOCH NICHT VOR DER BEIBRINGUNG DER VOM KUNDEN ZU BESCHAFENDEN UNTERLAGEN, GENEHMIGUNGEN, FREIGABEN UND EINGANG EINER VEREINBARTEN ANZAHLUNG. DIE LIEFERZEIT IST EINGEHALTEN, WENN DIE WARE BIS ZUM ENDE DER LIEFERZEIT DAS LAGER VERLASSEN HAT ODER DIE VERSANDBEREITSCHAFT DER WARE GEMELDET IST.
- DIE LIEFERFRIST VERLÄNGERT SICH ANGEMESSEN BEI MASSNAHMEN IM RAHMEN VON ARBEITSKÄMPFEN, INSBESONDERE STREIK UND AUSSPERRUNG, SOWIE BEIM EINTRITT UNVORHERGESEHENER HINDERNISSE, DIE AUSSERHALB UNSERER SPHÄRE LIEGEN, SOWEIT SOLCHE HINDERNISSE NACHWEISLICH AUF DIE FERTIGUNG ODER ABLIEFERUNG DES LIEFERGEGENSTANDES VON ERHEBLICHEM EINLUSS SIND. DIES GILT AUCH, WENN SOLCHE UMSTÄNDE BEI UNTERLIEFERANTEN EINTRETEN. DIE VORBEZEICHNETEN UMSTÄNDE SIND AUCH DANN VON UNS NICHT ZU VERTRETEN, WENN SIE WÄHREND EINES BEREITS VORLIEGENDEN VERZUGS ENTSTEHEN. BEGINN UND ENDE DERARTIGER HINDERNISSE WERDEN WIR DEM KUNDEN BALDMÖGLICHST MITTEILEN.
- WIR SIND ZU ZUMUTBAREN TEILLIEFERUNGEN UND FAKTURIERUNG SOLCHER TEILLIEFERUNGEN BERECHTIGT.
- IM FALLE DES LIEFERVERZUGS AUFGRUND EINFACHER FAHRLÄSSIGKEIT HAFTEN WIR NUR BIS ZU 5 % DES VOM VERZUG BETROFENEN FAKTURAWERTS, IN JEDEM FALL JEDOCH BESCHRÄNKT AUF DEN VORHERSEHBAREN, TYPISCHERWEISE EINTRETENDEN SCHADEN.
- SOWEIT DER VERZUG AUF VORSATZ ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT UNSERERSEITS ODER EINES UNSERER ERFÜLLUNGSGEHILFEN ODER GESETZLICHEN VERTRETERS BERUHT, HAFTEN WIR NACH DEN GESETZLICHEN REGELUNGEN.
§ 5 PRÜFUNG DER WARE
DER KUNDE HAT DIE WARE UNVERZÜGLICH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT, ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN LIEFERPAPIEREN UND DER BESTELLUNG UND AUF MÄNGEL ZU UNTERSUCHEN UND ERKENNBARE
ABWEICHUNGEN UND MÄNGEL UNVERZÜGLICH SCHRIFTLICH GELTEND ZU MACHEN. SOWEIT EINE BEANSTANDUNG NICHT INNERHALB VON 4 WERKTAGEN AB EINGANG BEIM KUNDEN ERFOLGT, GILT DIE
LIEFERUNG ALS VERTRAGSGEMÄSS, ES SEI DENN, DIE ABWEICHUNG WAR TROTZ SORGFÄLTIGER UNTERSUCHUNG NICHT ERKENNBAR. BEI DER ANLIEFERUNG ERKENNBARE TRANSPORTSCHÄDEN ODER
FEHLMENGEN SIND DARÜBER HINAUS AUF DER EMPFANGSBESCHEINIGUNG DES SPEDITEURS GEMÄSS § 438 HGB ZU VERMERKEN
§ 6 PREISE UND ZAHLUNG
- ES GILT DER IN UNSERER AUFTRAGSBETÄTIGUNG GENANNTE PREIS, ANSONSTEN, SOWEIT NICHTS ANDERES SCHRIFTLICH VEREINBART IST, DER AM TAG DER ANNAHME DER BESTELLUNG IN UNSERER PREISLISTE GENANNTE PREIS.
- UNSERE PREISE VERSTEHEN SICH NETTO, "AB WERK" ZUZÜGLICH GESETZLICHER UMSATZSTEUER, KOSTEN FÜR TRANSPORT UND VERPACKUNG.
- WIR BEHALTEN UNS DAS RECHT VOR, UNSERE PREISE ENTSPRECHEND ZU ERHÖHEN, WENN NACH ABSCHLUSS DES VERTRAGES KOSTENERHÖHUNGEN, INSBESONDERE AUFGRUND VON
TARIFABSCHLÜSSEN, MATERIALPREISSTEIGERUNGEN ODER WECHSELKURSSCHWANKUNGEN EINTRETEN. DIESE WERDEN WIR DEM KUNDEN AUF VERLANGEN NACHWEISEN.
- ZAHLUNGEN SIND, SOWEIT NICHTS ANDERES VEREINBART IST, SOFORT NACH RECHNUNGSDATUM OHNE JEDEN ABZUG FÄLLIG. ÜBERSCHREITET DER KUNDE DIE EINGERÄUMTEN ZAHLUNGSFRISTEN,
SO SIND WIR - UNBESCHADET WEITERGEHENDER RECHTE - BERECHTIGT, VERZUGSZINSEN IN HÖHE VON 8 % P.A. ÜBER DEM JEWEILIGEN BASISZINSSATZ GEM. § 247 BGB ZU FORDERN.
ALLE OFENEN FORDERUNGEN WERDEN IM FALLE DES ZAHLUNGSVERZUGS DES KUNDEN SOFORT ZUR ZAHLUNG FÄLLIG.
- DIE ZURÜCKHALTUNG VON ZAHLUNGEN ODER DIE AUFRECHNUNG WEGEN ETWAIGER GEGENANSPRÜCHE DES KUNDEN IST NUR STATTHAFT, WENN ES SICH UM RECHTSKRÄFTIG FESTGESTELLTE
ODER UNSERERSEITS NICHT BESTRITTENE GEGENANSPRÜCHE HANDELT.
§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT
- WIR BEHALTEN UNS DAS EIGENTUM AN DEN LIEFERGEGENSTÄNDEN BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG SÄMTLICHER FORDERUNGEN AUS DER GESCHÄFTSVERBINDUNG ZWISCHEN UNS
UND DEM KUNDEN VOR.
- DER KUNDE IST VERPLICHTET, DIE LIEFERGEGENSTÄNDE PLEGLICH ZU BEHANDELN; INSBESONDERE BESTEHT DIE VERPLICHTUNG, DIESE AUF KOSTEN DES KUNDEN GEGEN FEUER-, WASSER UND DIEBSTAHLSCHÄDEN AUSREICHEND ZU VERSICHERN.
- DER KUNDE IST BERECHTIGT, DIE LIEFERGEGENSTÄNDE IM ORDENTLICHEN GESCHÄFTSGANG WEITERZUVERKAUFEN; EINE VERPFÄNDUNG ODER SICHERUNGSÜBEREIGNUNG IST DEM KUNDEN
JEDOCH NICHT GESTATTET. FORDERUNGEN AUS DEM WEITERVERKAUF DER WAREN WERDEN BEREITS JETZT IN HÖHE DES FAKTURA-ENDBETRAGES AN UNS ABGETRETEN. DIE ABTRETUNG
NEHMEN WIR HIERMIT AN. ZUR EINZIEHUNG DER FORDERUNGEN BLEIBT DER KUNDE WEITER ERMÄCHTIGT, OHNE DASS HIERVON UNSERE BEFUGNIS, DIE FORDERUNG SELBST EINZUZIEHEN,
BERÜHRT WIRD. WIR WERDEN JEDOCH DIE ABGETRETENEN FORDERUNGEN SO LANGE NICHT EINZIEHEN, SO LANGE DER KUNDE SEINEN ZAHLUNGSVERPLICHTUNGEN AUS DEN VEREINNAHMTEN
ERLÖSEN NACHKOMMT, NICHT IN ZAHLUNGSVERZUG IST UND KEIN ANTRAG AUF ERÖFFNUNG EINES GERICHTLICHEN INSOLVENZVERFAHRENS GESTELLT IST ODER ZAHLUNGSEINSTELLUNG BEIM
KUNDEN VORLIEGT. DER KUNDE IST VERPLICHTET, UNS SÄMTLICHE AUSKÜNFTE UND INFORMATIONEN ZU VERSCHAFEN, DIE ZUR EINZIEHUNG DER ABGETRETENEN FORDERUNGEN NOTWENDIG SIND.
- EINE ETWAIGE BE- ODER VERARBEITUNG ODER UMBILDUNG DER VORBEHALTSWARE WIRD FÜR UNS VORGENOMMEN. BEI VERARBEITUNG, VERBINDUNG, VERMISCHUNG ODER VERMENGUNG
DER VORBEHALTSWARE MIT ANDEREN, NICHT UNS GEHÖRENDEN WAREN, STEHT UNS DER DABEI ENTSTEHENDE MITEIGENTUMSANTEIL AN DER NEUEN SACHE IM VERHÄLTNIS DES
FAKTURENWERTES DER VORBEHALTSWARE ZU DER ÜBRIGEN VERARBEITETEN WARE ZUM ZEITPUNKT DER VERARBEITUNG, VERBINDUNG, VERMISCHUNG ODER VERMENGUNG ZU. ERWIRBT
DER KUNDE DAS ALLEINEIGENTUM AN DER NEUEN SACHE, SO GILT ALS VEREINBART, DASS DER KUNDE UNS ANTEILSMÄSSIG MITEIGENTUM ÜBERTRÄGT. DIESES WIRD UNENTGELTLICH FÜR
UNS VERWAHRT. DIE OBEN VEREINBARTE VORAUSABTRETUNG GILT IN DEN VORGENANNTEN FÄLLEN NUR IN HÖHE DES FAKTURENWERTES DER VORBEHALTSWARE, DIE ZUSAMMEN MIT ANDEREN
WAREN WEITER VERÄUSSERT WIRD. BEI PFÄNDUNGEN ODER SONSTIGEN ZUGRIFEN DRITTER AUF DIE VORBEHALTSWARE ODER DIE IM VORAUS ABGETRETENEN FORDERUNGEN HAT DER KUNDE UNS
UNVERZÜGLICH UNTER ANGABE DER FÜR EINE INTERVENTION NOTWENDIGEN INFORMATIONEN ZU BENACHRICHTIGEN. HIERAUS ENTSTEHENDE KOSTEN, DIE NICHT VON DEN DRITTEN
BEIGETRIEBEN WERDEN KÖNNEN, GEHEN ZU LASTEN DES KUNDEN.
- WIR VERPLICHTEN UNS, DIE UNS NACH DEN VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN ZUSTEHENDEN SICHERHEITEN NACH WAHL UND AUF VERLANGEN DES KUNDEN INSOWEIT FREIZUGEBEN,
ALS DER WERT DIESER SICHERHEITEN DIE ZU SICHERNDEN FORDERUNGEN MEHR ALS 20% ÜBERSTEIGT.
§ 8 MÄNGELHAFTUNG
- DIE GELTENDMACHUNG VON MÄNGELRECHTEN DES KUNDEN SETZT VORAUS, DASS DIESER SEINEN UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEOBLIEGENHEITEN ORDNUNGSGEMÄSS NACHGEKOMMEN IST. BEI VERKAUF VON GEBRAUCHTWARE IST JEDE GEWÄHRLEISTUNG AUSGESCHLOSSEN.
- SOWEIT EIN MANGEL DER KAUFSACHE VORLIEGT, IST DER KUNDE BEI BESTEHEN EINER HERSTELLERGARANTIE VERPLICHTET, VOR UNSERER INANSPRUCHNAHME DIE DURCHSETZUNG
DER ANSPRÜCHE AUS DER HERSTELLERGARANTIE GEGENÜBER DEM HERSTELLER ERNSTHAFT AUSSERGERICHTLICH ZU VERSUCHEN. WIR WERDEN DEN KUNDEN HIERBEI UNTERSTÜTZEN. IM
ÜBRIGEN BLEIBEN DIE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE DES KUNDEN UNBERÜHRT.
- WENN UND SOWEIT DER KUNDE HIERNACH NICHT BEFRIEDIGT IST, SIND WIR NACH UNSERER WAHL ZUNÄCHST ZUR NACHERFÜLLUNG DURCH MÄNGELBESEITIGUNG ODER ERSATZLIEFERUNG
BERECHTIGT. AUSGETAUSCHTE WAREN ODER TEILE HIERVON SIND UNSER EIGENTUM UND AN UNS HERAUSZUGEBEN. SIND WIR ZUR NACHERFÜLLUNG NICHT BEREIT ODER NICHT IN DER LAGE,
ODER VERZÖGERT SICH DIESE ÜBER ANGEMESSENE FRISTEN HINAUS AUS GRÜNDEN, DIE WIR ZU VERTRETEN HABEN, ODER SCHLÄGT IN SONSTIGER WEISE DIE NACHERFÜLLUNG FEHL, ODER
IST DIESE DEM KUNDEN NICHT ZUMUTBAR, SO IST DER KUNDE NACH SEINER WAHL BERECHTIGT, VOM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN ODER EINE ENTSPRECHENDE HERABSETZUNG DES
KAUFPREISES ZU VERLANGEN. EVENTUELLE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE SIND IN ZIF. 9 GEREGELT.
- IM FALLE DES RÜCKTRITTS HAT SICH DER KUNDE DIE BIS ZUM RÜCKTRITT GEZOGENEN GEBRAUCHSVORTEILE ANRECHNEN ZU LASSEN. DER GEBRAUCHSVORTEIL FÜR DIE ZEIT BIS ZUM
RÜCKTRITT WIRD ANTEILIG AUF DER GRUNDLAGE DES KAUFPREISES UND DER ÜBLICHEN GESAMTNUTZUNGSDAUER DER WARE ERRECHNET, ES SEI DENN DIE NUTZUNG WAR AUFGRUND
DES MANGELS NUR EINGESCHRÄNKT ODER GAR NICHT MÖGLICH. DER NACHWEIS EINES GERINGEREN ODER HÖHEREN GEBRAUCHSVORTEILS BLEIBT BEIDEN PARTEIEN UNBENOMMEN.
EIN UNERHEBLICHER MANGEL BERECHTIGT DEN KUNDEN NICHT ZUM RÜCKTRITT VOM VERTRAG.
- WENN DER KUNDE WEGEN UNSERER NICHT ORDNUNGSGEMÄSSEN LEISTUNG VOM VERTRAG ZURÜCKTRETEN UND/ODER SCHADENSERSATZ STATT DER LEISTUNG VERLANGEN KANN ODER
SOLCHES BEHAUPTET, WIRD DER KUNDE AUF UNSER VERLANGEN INNERHALB ANGEMESSEN GESETZTER FRIST SCHRIFTLICH ERKLÄREN, OB ER DIESE RECHTE GELTEND MACHT ODER
WEITERHIN DIE LEISTUNGSERBRINGUNG WÜNSCHT.
- ERGIBT DIE ÜBERPRÜFUNG EINER MANGELANZEIGE, DASS EIN SACHMANGEL NICHT VORLIEGT, SIND WIR BERECHTIGT, DEM KUNDEN EINE AUFWANDS-/BEARBEITUNGSPAUSCHALE IN
RECHNUNG ZU STELLEN. DEM KUNDEN BLEIBT ES IN DIESEM FALL UNBENOMMEN, UNS EINEN NIEDRIGEREN AUFWAND ALS DEN IN RECHNUNG GESTELLTEN, NACHZUWEISEN.
- GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE VERJÄHREN IN 12 MONATEN, GERECHNET AB GEFAHRÜBERGANG. IN DER BEARBEITUNG EINER MANGELANZEIGE DES KUNDEN DURCH UNS IST KEIN
ANERKENNTNIS DES MANGELS ZU SEHEN. DIE BEARBEITUNG EINER MANGELANZEIGE FÜHRT NUR ZUR HEMMUNG DER VERJÄHRUNG, SOWEIT DIE GESETZLICHEN VORAUSSETZUNGEN
DAFÜR VORLIEGEN. EIN NEUBEGINN DER VERJÄHRUNG TRITT DADURCH NICHT EIN. DIES GILT AUCH, WENN WIR AUF MANGELANZEIGE DES KUNDEN EINE NACHERFÜLLUNG (NACHBESSERUNG
ODER ERSATZLIEFERUNG) VORNEHMEN. EINE NACHBESSERUNG KANN AUSSCHLIESSLICH AUF DIE VERJÄHRUNG DES DIE NACHBESSERUNG AUSLÖSENDEN MANGELS UND EVTL. I
WEGE DER NACHBESSERUNG NEU ENTSTANDENE MÄNGEL EINFLUSS HABEN. SOWEIT DIE WARE GEGENSTAND EINES VERBRAUCHSGÜTERKAUFS IST, BLEIBEN DIE RECHTE DES KUNDEN
GEM. §§ 478, 479 BGB UNBERÜHRT, VORAUSGESETZT DER KUNDE HAT DIE IHM OBLIEGENDEN UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEOBLIEGENHEITEN ERFÜLLT.
- DIE VORBEZEICHNETEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER UND GESUNDHEIT UND NICHT, SOWEIT DIE
SCHADENSURSACHE AUF VORSATZ ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT UNSERERSEITS ODER EINES UNSERER ERFÜLLUNGSGEHILFEN ODER GESETZLICHEN VERTRETERS BERUHT.
§ 9 GESAMTHAFTUNG
- SOWEIT NACHFOLGEND NICHTS ANDERES GENANNT, SIND WEITERGEHENDE ANSPRÜCHE DES KUNDEN, INSBESONDERE ANSPRÜCHE AUF SCHADENSERSATZGLEICH AUS WELCHEN
RECHTSGRÜNDEN – AUSGESCHLOSSEN. INSBESONDERE HAFTEN WIR NICHT FÜR SCHÄDEN, DIE NICHT AM LIEFERGEGENSTAND SELBST ENTSTANDEN SIND, FÜR ENTGANGENEN
GEWINN ODER SONSTIGE VERMÖGENSSCHÄDEN DES KUNDEN.
- DIESE HAFTUNGSFREIZEICHNUNG GILT NICHT FÜR SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER UND GESUNDHEIT UND NICHT, SOWEIT DIE SCHADENSURSACHE AUF VORSATZ
ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT UNSERERSEITS ODER EINES UNSERER ERFÜLLUNGSGEHILFEN ODER GESETZLICHEN VERTRETERS BERUHT ODER WIR FAHRLÄSSIG EINE VERTRAGSWESENTLICHE
PLICHT (SOG. KARDINALPLICHT) VERLETZT HABEN. SIE GILT AUCH NICHT, WENN WIR EINEN MANGEL ARGLISTIG VERSCHWIEGEN HABEN ODER EINE GARANTIE HINSICHTLICH DER
BESCHAFENHEIT DER WARE ÜBERNOMMEN HABEN UND DIESE GARANTIE GERADE BEZWECKT, DEN KUNDEN GEGEN DIE GELTEND GEMACHTEN SCHÄDEN ABZUSICHERN.
- UNSERE ERSATZPLICHT IST IM FALLE DER EINFACHEN FAHRLÄSSIGKEIT AUF DEN VORHERSEHBAREN SCHADEN, JEDENFALLS AUF DIE DECKUNGSSUMME UNSERER PRODUKTHAFTPLICHT-
VERSICHERUNG BESCHRÄNKT. WIR SIND BEREIT, DEM KUNDEN AUF VERLANGEN EINBLICK IN UNSERE POLICE ZU GEWÄHREN.
- DIE ANSPRÜCHE VERJÄHREN IN 12 MONATEN AB GEFAHRÜBERGANG. DIES GILT AUCH FÜR ANSPRÜCHE AUF ERSATZ VON MANGELFOLGESCHÄDEN. DIES GILT NICHT FÜR SCHÄDEN AUS
DER VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER UND GESUNDHEIT ODER DER FAHRLÄSSIGEN VERLETZUNG EINER VERTRAGSWESENTLICHEN PLICHT (SOG. KARDINALSPLICHT) UND NICHT, SOWEIT
ANSPRÜCHE WEGEN VORSATZES ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT UNSERERSEITS ODER EINES UNSERER ERFÜLLUNGSGEHILFEN ODER GESETZLICHEN VERTRETERS GELTEND GEMACHT WERDEN.
§ 10 RÜCKSENDUNGEN
RÜCKSENDUNGEN WERDEN NUR VORBEHALTLICH UNSERER PRÜFUNG ANGENOMMEN. RÜCKSENDUNGEN VON GEBRAUCHT- BZW. DEFEKTWAREN HABEN AN DIE I-NOVATIVE GMBH, KESSELBODENSTRASSE 11, 85391 ALLERSHAUSEN FREI HAUS ZU ERFOLGEN. RÜCKSENDUNGEN VON NEUWAREN HABEN AN DIE I-NOVATIVE GMBH, KESSELBODENSTRASSE 11, 85391 ALLERSHAUSEN FREI HAUS ZU ERFOLGEN.
RÜCKSENDUNGEN KÖNNEN, SOFERN NICHTS ABWEICHENDES VEREINBART IST, NUR DANN VON UNS BEARBEITET WERDEN, WENN DER RÜCKSENDUNG EIN RÜCKSENDUNGSBEGLEITSCHEIN BEILIEGT,
AUF DEM DIE RMA- UND DIE KUNDENNUMMER ANGEGEBEN SIND. DIESEN RÜCKSENDUNGSBEGLEITSCHEIN UND DIE RMA-NUMMER ERHÄLT DER KUNDE AUF SCHRIFTLICHE ODER TELEFONISCHE
ANFORDERUNG UNTER TELEFON +49 8166 / 582 91 40. DIE BEKANNTGABE DER RMA-NUMMER BEDEUTET AUF KEINEN FALL EINE ANERKENNUNG EINES MANGELS ODER DER SONSTIGEN BEANSTANDUNG
DES KUNDEN. IN JEDEM FALL ERFOLGT DIE RÜCKSENDUNG, AUCH DIE DES ZUFÄLLIGEN UNTERGANGS, AUF GEFAHR DES KUNDEN. BEI RÜCKSENDUNGEN DIE DER KUNDE ZU VERTRETEN HAT,
INSBESONDERE, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, IM FALLE VON ANNAHMEVERWEIGERUNGEN, WERDEN WIR EINE WIEDEREINLAGERUNGSPAUSCHALE BERECHNEN
§ 11 ABTRETUNG
DIE ABTRETUNG JEGLICHER ANSPRÜCHE DES KUNDEN GEGEN UNS AUS DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG BEDARF ZU DEREN WIRKSAMKEIT UNSERER SCHRIFTLICHEN ZUSTIMMUNG, DIE WIR BEI
BERECHTIGTEM INTERESSE DES KUNDEN NICHT UNBILLIG VERWEIGERN WERDEN.
§ 12 EXPORT
VON UNS GELIEFERTE PRODUKTE SIND ZUR BENUTZUNG UND ZUM VERBLEIB IN DEM MIT DEM KUNDEN VEREINBARTEN LIEFERLAND BESTIMMT. DIE WIEDERAUSFUHR VON PRODUKTEN KANN
FÜR DEN KUNDEN GENEHMIGUNGSPLICHTIG SEIN UND UNTERLIEGT DEN AUSSENWIRTSCHAFTSVORSCHRIFTEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, BEI AUS DEN USA IMPORTIERTEN PRODUKTEN
DEN EXPORTKONTROLLBESTIMMUNGEN DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA. DER KUNDE MUSS SICH ÜBER DIESE VORSCHRIFTEN SELBSTÄNDIG NACH DEN DEUTSCHEN BESTIMMUNGEN
BEIM BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE (BAFA), 65760 ESCHBORN/TAUNUS NACH DEN US-BESTIMMUNGEN BEIM BUREAU OF INDUSTRY AND SECURITY (BIS), U.S.
DEPARTMENT OF COMMERCE, WASHINGTON DC 20320 ERKUNDIGEN. UNABHÄNGIG DAVON, OB DER KUNDE DEN ENDGÜLTIGEN BESTIMMUNGSORT DER GELIEFERTEN PRODUKTE ANGIBT,
OBLIEGT ES DEM KUNDEN IN EIGENER VERANTWORTUNG, DIE GGF. NOTWENDIGE GENEHMIGUNG DER JEWEILS ZUSTÄNDIGEN AUSSENWIRTSCHAFTSBEHÖRDEN EINZUHOLEN, BEVOR ER SOLCHE
PRODUKTE EXPORTIERT. JEDE WEITERLIEFERUNG VON PRODUKTEN DURCH KUNDEN AN DRITTE, MIT ODER OHNE KENNTNIS VON UNS, BEDARF GLEICHZEITIG DER ÜBERTRAGUNG DER
EXPORTGENEHMIGUNGSBEDINGUNGEN. DER KUNDE HAFTET FÜR DIE ORDNUNGSGEMÄSSE BEACHTUNG DIESER BEDINGUNGEN UNS GEGENÜBER.
§ 13 PRODUKTBESCHREIBUNG
PRODUKTANGABEN UND SONSTIGE INFORMATIONEN SIND ALLGEMEINE HINWEISE UND STELLEN KEINE ZUGESICHERTEN EIGENSCHAFTEN DAR.
§ 14 VERSCHIEDENES
NEBENABREDEN UND VERTRAGSÄNDERUNGEN BEDÜRFEN DER SCHRIFTFORM. DIES GILT AUCH FÜR DEN VERZICHT AUF DAS SCHRIFTFORMERFORDERNIS. SOLLTEN EINZELNE DER VORSTEHENDEN
BESTIMMUNGEN UNWIRKSAM SEIN ODER WERDEN, SO BERÜHRT DIES NICHT DIE WIRKSAMKEIT DES VERTRAGES IM ÜBRIGEN UND DER ÜBRIGEN BESTIMMUNGEN.
§ 15 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT
ERFÜLLUNGSORT FÜR ALLE VERPLICHTUNGEN AUS DEM VERTRAGSVERHÄLTNIS IST FREISING. DER GERICHTSSTAND FÜR ALLE AUS DEM VERTRAGSVERHÄLTNIS SOWIE ÜBER SEIN ENTSTEHEN UND SEINE WIRKSAMKEIT
ENTSTEHENDEN RECHTSSTREITIGKEITEN IST, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, FREISING, WIR SIND JEDOCH BERECHTIGT, DEN KUNDEN AN SEINEM SITZ ZU VERKLAGEN. DAS GESAMTE VERTRAGSVERHÄLTNIS UNTERLIEGT
AUSSCHLIESSLICH DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UNTER AUSSCHLUSS DER UN KAUFRECHTSKONVENTION
§ 16 VERTRAGSPARTNER
I-NOVATIVE GMBH, KESSELBODENSTRASSE 11, 85391 ALLERSHAUSEN
Amtsgericht Freising HRB 200768
TELEFON: +49 8166 / 582 91 40, FAX: +49 8166 / 582 91 70
EMAIL: INFO@I-NOVATIVE.DE
GESCHÄFTSFÜHRERIN: DANIELA BLIMMEL
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HÄNDLER - STAND 04/2010 - SEITE 2/2
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